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Covid-19: Änderungen bei Events

Die Novelle der COVID-19-Lockerungsverordnung sieht folgende Änderungen vor:
- Bei Veranstaltungen ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze beläuft sich die Teilnehmerobergrenze auf 50 Personen in geschlossenen Räumen und auf 100 Personen im Freiluftbereich.
- Bei Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen ("Fixplatzveranstaltungen") beläuft sich die Teilnehmerobergrenze auf 1.500 Personen in geschlossenen Räumen und auf 3.000 Personen im Freiluftbereich.
Personen, die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind (z. B. auftretende Künstler, Bühnentechniker, Security-Mitarbeiter), sind in diese Höchstzahlen nicht einzurechnen.
Der für eine Veranstaltung Verantwortliche hat bei Veranstaltungen mit über 200 Personen einen COVID-19-Beauftragten zu bestellen und ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten.
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