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Das ist der Gipfel: öffentliche Aufträge gegen das Gesetz!
Auch Oberkärnten ist ein heißes Pflaster, wenn es um öffentliche Aufträge für Werbeagenturen geht: Ein Briefinggespräch, zu dem vier Agenturen gleichzeit erscheinen mussten, wobei dann doch letztendlich eine Grazer Agentur den Zuschlag bekommt. Streitigkeiten über Urheberrechte, die laut Create Carinthia-Ombudsmann Volkmar Fussi eindeutig der Werbeagentur zustehen. Das 6. Gipfeltreffen der Werber, das diesmal im Kleinsasserhof über die Bühne ging, sorgte am 27. September 2017 für jede Menge Diskussionsstoff. Und Folgearbeit für Obmann Fussi, der in den kommenden Monaten die öffentlichen Stellen in Oberkärnten aufsuchen und ihnen die gesetzlichen Regelungen für Ausschreibungen näherbringen wird. Neben dem wichtigen Erfahrungsaustausch mit regionalen Werbern standen beim Treffen auf dem wunderbar kreativ-verspielten Kleinsasserhof weitere News auf dem Programm. Unter anderem lud Fussi die Oberkärntner Werber zur Teilnahme am Creos 2018 und an den Fachseminaren ein.
Gewerberechtsnovelle: Sparen bei Grundumlagen
Kurt Wolf, Geschäftsführer der Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation, stellte die Gewerberechtsnovelle vor. Wichtigster Punkt: Als Werber darf man ab 2019 30 Prozent seiner Dienstleistungen auch im Bereich eines anderen freien Gewerbes machen. So kann beispielsweise ein Grafiker auch Fotos für eine Website schießen. Aber: Dienstleistungen in einem gebundenen Gewerbe sind nur bis maximal 15 Prozent erlaubt. "Als Wirtschaftskammermitglieder können Sie so in Zukunft vielleicht nur mehr mit einer Grundumlage auskommen", riet Wolf. Bei Fragen ist die Fachgruppe der kompetente Ansprechpartner. Und weitere Infos finden Sie auf www.gewerbeordnung-neu.at.
Selbstständige oder angestellte Kollegen: Haftungsrisiko sinkt
Erleichterungen für die Werber bringt auch das neue Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetz: Dieses definiert, ob eine Beschäftigung auf selbstständiger Basis (GSVG-Pflichtversicherung) oder als unselbstständige Erwerbstätigkeit (ASVG-Pflichtversicherung) vorliegt. Ab sofort wird bei der Entscheidungsfindung die SVA verstärkt in den Entscheidungsprozess eingebunden. Sollte es zu einer rückwirkenden Umwandlung kommen, werden die bereits geleisteten SVA-Beiträge auf die Nachforderung der Dienstgeber- und Dienstnehmeranteile der GKK angerechnet. Somit verringert sich das sozialversicherungsrechtliche Haftungsrisiko deutlich.
Komplett risikolos endete dann der Abend - mit einem gemütlichen Networking bei einer herzhaften Jause. Grundtenor: Treffen wie diese sind für die Werber wichtiger denn je!
Einige Fotos von der Veranstaltung gibt's auf unserer Facebookseite!