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Für Wiener Kreative steht der Kollektivvertrag
Die Vertreter der Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation in der Wirtschaftskammer Wien und die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp) haben sich am 20. März 2017 auf einen Kollektivvertrag 2017 für die Beschäftigten im Bereich Marktkommunikation und Werbung in Wien geeinigt.
Seit 1. März 2017 werden demnach die kollektivvertraglichen Mindestgrundgehälter und Lehrlingsentschädigungen um 1,33 Prozent erhöht werden. Wichtig dabei ist, dass die Lehrlingsentschädigungen auch in den KV-freien Bundesländern anzuwenden sind – dies wurde durch ein OGH-Urteil bestätigt.
Die Verhandlungen zum Kollektivvertrag neu 2018 starten Mitte April. Es gibt sowohl einen konkreten Zeit- als auch Themenfahrplan für den Reformprozess. Ziel ist es, den Kollektivvertrag mit 1. Jänner 2018 in Kraft treten zu lassen.