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Google Fonts: Massenabmahnung wegen Datenschutz und "Unlustgefühl"
Google bietet über 900 frei nutzbare Schriftarten an, und es gibt wohl kaum eine Website, wo nicht eine Google-Typo verwendet wird. Aktuell ist die Wirtschaftskammer mit einer Massenabmahnung durch einen Rechtsanwalt aus NÖ konfrontiert. Und das geht so: Schaut ein User auf Ihre Website, wird dessen IP-Adresse von Google in den USA mitgelesen und flugs in deren Datensammlung aufgenommen, was datenschutzrechtlich grundsätzlich nicht unproblematisch sein könnte. Eine deutsche Gerichtsentscheidung hat in den „Unlustgefühlen“ aufgrund der Weitergabe der Daten einen „immateriellen Schaden“ gesehen. Es bedarf jedenfalls im Einzelfall einer Überprüfung, ob die Vorwürfe tatsächlich stimmen.
Sollten Sie mit einer Abmahnung konfrontiert sein, wenden Sie sich bitte sofort an das Team Rechtsservice der Wirtschaftskammer.
Websites dringend checken
Um dies von vornherein zu verhindern, wird seitens der Wirtschaftskammer dringend empfohlen, die eigene Website stets datenschutzkonform zu halten. Mit dem prüfenden Blick eines Datenschutzexperten der WKK-Fachgruppe UBIT sind Sie dabei auf der sicheren Seite. Ein Risiko wegen der Nutzung von Google Fonts etwa ließe sich mit einer einfach durchzuführenden Anonymisierung der Schrift vermeiden. Und überhaupt sind die DSGVO-Bestimmungen so komplex, dass sich eine Absicherung mit Hilfe eines Kärntner Datenschutzexperten empfiehlt und auszahlt: www.ubit-kaernten.at/datenschutzexperten