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Klarstellung: "Präsentation ist entgeltlicher Auftrag"
Die aktuelle Publikation "Auftrag & Recht" von design austria widmet ein eigenes Kapitel dem Thema "Entgeltlichkeit von Präsentationen". Darin wird klar festgehalten, dass die Einladung zu einer Präsentation bereits einem Auftrag entspricht, nämlich "einen definierten Leistungsinhalt zu erbringen, was konzeptionelle und kreative Tätigkeiten voraussetzt". Und weiter: "Designer, die über Einladung eine Präsentation durchführen, besitzen für ihre Arbeiten einen Entgeltanspruch gegenüber dem Kunden. Durch die Abhaltung der Präsentation bzw. die Erstellung des Konzeptes, das über einen ersten Grobentwurf hinausgeht, wird dieser Auftrag zugleich angenommen und erfüllt. Dies sollte auch den Auftraggebern bewusst sein. Die Höhe des Entgelts richtet sich entweder nach Vereinbarung oder nach der Angemessenheit."
Fussi: Fachgruppe informiert und berät
Fachgruppenobmann Volkmar Fussi ist erfreut über diese berufsrechtliche Klarstellung und weist darauf hin, dass man sich gegenüber Auftraggebern zu jeder Zeit darauf berufen kann und soll. An die Auftraggeber appelliert Fussi, bei geplanten Wettbewerbspräsentationen zeitgerecht Kontakt mit der Fachgruppe Werbung in der Wirtschaftskammer aufzunehmen, um sich über die korrekte Abwicklung samt angemessener Präsentationshonorare und Abschlagszahlungen beraten zu lassen.
»Design: Auftrag & Recht«, 92 Seiten, ISBN 978-3-900364-46-5, ist zum Preis von Euro 79,20 (inkl. 10% USt.) unter service@designaustria.at erhältlich. Mitglieder der Fachgruppe Kärnten erhalten 20 % Rabatt (bitte unbedingt schon bei der Bestellung darauf hinweisen!).