Mit dem Kreativwirtschaftsscheck erhalten KMU bis zu 5.000 Euro für innovative Projekte, die sie mit kreativwirtschaftlichen Leistungen umsetzen. Einreichungen für den Kreativwirtschaftsscheck sind ab 1. Juli 2017 bis 7. September 2017 für KMU aller Branchen in Österreich möglich.
Mit dem Kreativwirtschaftsscheck werden Innovationsprozesse in Klein- und Mittelbetrieben durch Einbindung von kreativwirtschaftlichen Leistungen gefördert und damit die für Innovationen so relevante brachenübergreifende Zusammenarbeit gestärkt. Geplant ist die Vergabe von 300 Schecks, insgesamt 1,5 Millionen Euro an Fördermitteln. Der Kreativwirtschaftsscheck wird vom Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft finanziert und kann bei der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) beantragt werden.
Finanzierbare Projekte und Kosten
- Kosten für Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer aus der Kreativwirtschaft im Rahmen eines unternehmerischen Innovationsvorhabens
- kreativwirtschaftliche Leistungen, die den Kernbereichen Design, Architektur, Multimedia/Spiele, Mode, Musikwirtschaft/Musikverwertung, Audiovision und Film/Filmverwertung, Medien- und Verlagswesen, Grafik, Werbewirtschaft, Kunstmarkt zuzuordnen sind
Ausgeschlossen von einer Finanzierung sind kreativwirtschaftliche Leistungen, die lediglich standardmäßige Adaptionen bestehender Produkte, Verfahren, Dienstleistungen, Marktauftritte (z. B. Homepage, Webshop) zum Inhalt haben.
Weitere Infos zum Kreativwirtschaftsscheck gibt's hier.