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06.08.2025

Leitfaden für Impressumspflicht bei Druckprodukten

Das Mediengesetz fordert klare Transparenz – doch viele Herausgeber verstoßen dagegen.
Das Mediengesetz beinhaltet sehr strikte Bestimmungen, um die Verantwortlichen von Medien im "Impressum" offenzulegen. Der Gesetzgeber verlangt im Medienbereich weitgehende Transparenz und sieht bei Verstößen drastische Strafen bis zu 20.000 Euro vor. Vielen Herausgebern von Druckwerken ist die Verantwortung allerdings oft nicht klar, zum Teil kommt es auch zu bewussten Verstößen, um Produktionen im Ausland nicht aufdecken zu müssen.

Die Fachgruppe Druck der Wirtschaftskammer Kärnten hat einen ausführlichen Leitfaden erstellt, dieser gibt Antworten zu Impressumbestimmungen, Verantwortlichkeiten, zu Begriffen wie "Medien", "Hersteller" und vielem mehr. Was oft nicht bekannt ist: Auch einmalig erscheinende Druckprodukte, wie etwa ein Werbefolder, unterliegt den Impressumsbestimmungen. Bei periodisch erscheinenden Druckwerken sind diese noch etwas umfassender.


Alle Detailinformationen finden Sie im Leitfaden der Fachgruppe Druck der Wirtschaftskammer Kärnten.


Folgend finden Sie eine Zusammenfassung zur Impressumspflicht:

Autor

von Create Carinthia


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