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Lockdown 2: Die wichtigsten Regeln im Überblick
Jetzt ist er Realität - der zweite harte Lockdown. Die von der Regierung beschlossenen Maßnahmen treten mit 17. November 2020, 00:00 Uhr in Kraft und enden am 6. Dezember 2020 um 24:00 Uhr. Wir verschaffen euch einen ersten Überblick über die wichtigsten Maßnahmen:
- Für die Werbebranche gilt folgendes: Betriebsstätten sind weiterhin offen. Was möglich ist, soll online stattfinden. Wenn es unbedingt erforderlich ist, dann ist die Dienstleistung auch mit Kundenkontakt in der Betriebsstätte unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen zulässig, ebenso die Dienstleistung beim Kunden.
- Persönlicher Kontakt in der Betriebsstätte ist nur zwischen 06:00 und 19:00 Uhr gestattet.
- Plakatieren ist zulässig. Es wird aufgrund der Ausgangsregelung empfohlen, für die Mitarbeiter eine Arbeitgeberbestätigung über die Notwendigkeit der Erbringung von Dienstleistungen auszustellen. Ein aktualisiertes Formular wird demnächst auf wko.at/corona zur Verfügung gestellt.
- Veranstaltungen und Events sind untersagt.
- Die Umsatzersatz-VO des BMF samt entsprechenden Richtlinien soll in den nächsten Tagen vorliegen.
Die offizielle Kriterienliste der WKÖ gibt einen Überblick über die derzeit erlaubten Dienstleistungen.
Alle weiteren Infos liefert die Fachverbandshomepage.
Diese Unterstützungsmaßnahmen stellt die Regierung in Aussicht.