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Neues EuGH-Urteil zum Like-Button
Der EuGH hat in einem aktuellen Erkenntnis Recht darüber gesprochen (offizielle Pressemeldung (PDF)), wie Social-Plug-Ins (z. B. Likes) auf Webseiten behandelt werden müssen, da der Like-Button bereits beim Aufruf der Seite (d. h. ohne dass er angeklickt wird) personenbezogene Daten wie die IP-Adresse des Besuchers an Facebook überträgt - und dies ist, ohne Zustimmung des Betroffenen, nicht zulässig.
Im konkreten Fall fordert der EuGH einen deutschen Websitebetreiber auf, User vor der Übermittlung von Nutzerdaten an Facebook durch den Like-Button rechtzeitig darüber aufzuklären. Betreiber sind hier gemeinsam mit Facebook für diese Datenverarbeitung verantwortlich. Der Volltext des EuGH-Urteils ist hier abrufbar.
Zwei-Klick-Lösung
Für die Werbepraxis bedeutet das grundsätzlich nichts Neues, da aufgrund der sehr strengen Rechtsauffassung in Deutschland (und auch in Österreich) üblicherweise bereits schon bisher bei „Social Plug-Ins“ die „Zwei-Klick-Lösung“ implementiert ist. Danach findet der rechtskonforme Datenaustausch erst statt, wenn der Nutzer beim 1. Klicken darauf aufmerksam gemacht wird und beim 2. Klicken entsprechend zugestimmt hat. Dadurch werden alleine beim Aufruf der Seite noch keinerlei Daten an Facebook und Co. Übertragen. Erst wenn der User darauf klickt und damit z. B. den Like-Button „aktiviert“, werden Daten übertragen.
Unternehmen, die diese Lösung noch nicht umgesetzt haben, sollten das umgehend veranlassen. Facebook gab zwar in der ersten Pressemeldung zum Urteil die Info heraus, selbst Textbausteine für Kunden anbieten zu wollen. Wann dem nachgekommen wird und ob diese zukünftige Variante dann tatsächlich EU-konform sind, kann derzeit aber noch nicht beurteilt werden.
Wichtig zu erwähnen ist auch, …
… dass der Website-Betreiber zwar für die Übertragung der Daten an Facebook (mit-)verantwortlich ist, allerdings ist er laut dem EuGH nicht für die spätere Verarbeitung dieser Daten durch Facebook verantwortlich, da dann die alleinige Verantwortung bei Facebook liegt.