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22.03.2023

Wem gehört ein Design?

Beim 5. Netzwerktreffen der "sichtbarmacher" brachte Rechtsexpertin Nina Steinmayr Licht in den Urheber-Dschungel.

Wem gehört ein beauftragtes Design oder Foto? Wer darf es wie oft verwenden? Darf es so ohne weiteres an Dritte weitergegeben werden? Wie ist das eigentlich mit dem Urheber- und Nutzungsrecht? Diesen Fragen wurde beim 5. Netzwerktreffen von "die sichtbarmacher" auf den Grund gegangen.

Schöpfer ist und bleibt alleiniger Urheber

Da diesmal die Veranstaltung auch für Nichtmitglieder und Auftraggeber geöffnet wurde, war der Zuspruch riesig. Und Urheberrechtsexpertin Nina Steinmayr von der Kanzlei Steinmayr & Pinter aus Linz erklärte: "Die Rechtslage ist eindeutig, der Umgang mit Urheberschaft und Nutzungsrecht wird aber meistens sehr salopp gehandhabt. Der Schöpfer eines Werkes bzw. eines Fotos, auch wenn es auf einen Auftrag basiert, ist und bleibt alleiniger Urheber und kann nur die Bewilligung oder das Recht an der Nutzung verkaufen. Der Auftraggeber erwirbt durch Bezahlung von Honoraren keinen Besitzanspruch und darf Werke/Fotos ungefragt nicht an Dritte weitergeben und nicht uneingeschränkt verwenden."

Nicht nur die anwesenden Kreativen, die mit dem Thema bei eigenen Werken oder im Umgang mit teilweise fremdem Bildmaterial konfrontiert werden, sondern auch die Teilnehmer:innen, die es aus Sicht von Auftraggebern betrifft, folgten den Ausführungen der Expertin mit großem Interesse.

Autor

von Create Carinthia


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