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Weniger Beschwerden, mehr Entscheidungen
Geschlechterdiskriminierende Werbung ist wie bereits im Vorjahr der Hauptgrund für ein Einschreiten des Österreichischen Werberats. Das macht die aktuelle Beschwerdebilanz des Österreichischen Werberats (ÖWR) deutlich. Ganze 411 Beschwerden (338 im Jahr 2019) wurden im Jahr 2020 beim Werberat eingebracht. 241 davon (2019 waren es 206) haben zu einer Entscheidung geführt.
Trotzdem verzeichnet die Beschwerdebilanz einen Rückgang an Stopp-Entscheidungen – 2020 waren es 11 und 2019 kam es in 22 Fällen zu einer Stopp-Entscheidung. In acht Fällen kam es zu Sensibilisierungssprüchen (im Vergleich 2019: 9) und 51-mal wurde mit „Kein Grund zum Einschreiten“ (im Vergleich 2019: 50) bewertet.
Für den Werberat spricht die hohe Anzahl an Rücknahmen von Sujets (36, im Vergleich 2019: 21). Dies sei laut ÖWR-Präsident Michael Straberger ein klares Zeichen für die hohe Akzeptanz innerhalb der werbetreibenden Wirtschaft als auch für die zunehmende Durchsetzungskraft des ÖWR.
Die größten Aufreger waren eine Werbemaßnahme von Mömax mit 20 Beschwerden, die von den Werberäten mit „Sensibilisierung“ entschieden wurde. Bei jener von Sodastream mit 13 Beschwerden sprach sich das Gremium für „Keinen Grund zum Einschreiten“ aus. Und eine Werbemaßnahme des Fitness Centers FitInn mit 11 Beschwerden wurde ebenfalls mit „Kein Grund zum Einschreiten“ bewertet.
Heuer übernahm im Ranking der Medien wieder der TV-Spot mit 64 Entscheidungen den ersten Platz. Auf dem zweiten Platz befindet sich in diesem Jahr das Medium „Webseite“ mit 36 Entscheidungen. Den dritten Platz belegt „Plakat/Citylight“ mit 31 Entscheidungen. Das Medium „Printanzeige“ verzeichnet 22 Entscheidungen, das Medium „Social Media“ 18 Entscheidungen und „Radio“ 14 Entscheidungen.
Mehr Infos zur Beschwerdebilanz (PDF)
Die neue Stärke der Selbstregulierung
Mit der Novellierung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste und der damit einhergehenden Gesetzesänderung des KommAustria-Gesetzes begann das Jahr für den Werberat mit hohem Arbeitstempo. Dazu zählen u. a. die Überarbeitung des Ethik-Kodex, die Erarbeitung eines Sanktionskatalogs oder auch die Einrichtung eines Fachbeirats und umfangreicher Berichtspflichten. Gleichzeitig wird damit die Selbstregulierung der kommerziellen Kommunikation enorm gestärkt und Werbeverboten eine klare Abfuhr erteilt.